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Vorstand muss die Wahl nachweisbar angenommen haben | 09.05.2011

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass es Vereine mit der Wahl der Vorstandsmitglieder und der erforderlichen Protokollierung (§ 58 Nr.4 BGB) nicht sehr genau nehmen. So hatte im Fall des KG Berlin das Registergericht die Eintragung einer Vorstandsänderung abgelehnt.