Im folgenden Beispiel wird gezeigt, wie sich die beweglichen Feiertage ausgehend vom Ostersonntag ermitteln lassen. Das heißt, es sollen ausgehend vom Ostersonntag die beweglichen (Feier-)tage Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag und Fronleichnam ermittelt werden.