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Studienreisen – Sportreisen: So sieht es steuerlich aus | 18.05.2011

Reisen, die von gemeinnützigen Vereinen für Mitglieder und andere Interessierte durchgeführt werden, werden steuerlich als begünstigter Zweckbetrieb anerkannt, wenn die Inhalte der Reise unmittelbar dem Satzungszweck dienen.