Es wurde über das Urteil des Sozialgerichts des Saarlands v. 9.11.2009 berichtet, wonach in diesem Fall ein Ringer eines Ringkampfsportvereins, der an Wettkämpfen in der Bundesliga teilnahm und eine Vergütung von pauschal 4.000 € sowie pro Kampfeinsatz in der Runde 550 € und im Halbfinale und Finale 1.000 € erhielt, als abhängig Beschäftigter betrachtet wurde.