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Kein Vorsteuerabzug für vom Sponsor überlassenes Fahrzeug | 09.05.2011

Stellt ein Sponsor einem gemeinnützigen Verein für erbrachte Werbeleistungen Fahrzeuge zur Nutzung für dessen Sportbetrieb, d.h. ideellen Bereich, zur Verfügung, scheidet ein Vorsteuerabzug des Vereins für die überlassenen Fahrzeuge aus.