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Haftung des Veranstalters für tödlichen Pferdeunfall | 09.05.2011

Ein beklagter Verein veranstaltete ein Reit- und Springturnier. Bei einem Parcour verletzte sich das Pferd des Klägers erheblich an einem Fangständer und musste eingeschläfert werden. Der Kläger nahm den Veranstalter auf Schadenersatz in Anspruch. Mit Erfolg?