(München/Planegg, 22. 02. 2010) – „Die Satzung unseres Vereins ist eingetragen – also ist sie auch korrekt.“ Wer sich als Verantwortlicher auf diesen Satz verlässt, ist nicht optimal beraten. Denn tatsächlich können sich auch in einer „amtlich abgesegneten“ Vereinssatzung Fehler befinden, wie der Jurist Stefan Wagner warnt. Denn das Vereinsrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter – und gerade in den letzten Jahren ist in puncto …