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Die kleine Reihe „Datenschutzprobleme im Verein“ – Der Einstieg: wie geht der Verein mit personenbe | 20.05.2011

Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (§ 4a BDSG), eine (datenschutzrechtlich) wirksame Einwilligung bei den betroffenen Personen/Mitgliedern einzuholen.