Das Kündigungsschutzgesetz regelt das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung zu wehren. Es gilt für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Dieser Kündigungsschutz wird auch als allgemeiner Kündigungsschutz bezeichnet. Auch ein Verein oder Verband ist hierin gebunden.